Internationale Auszubildende einstellen

Ausbildungsvisum für Drittstaatsangehörige: Was Arbeitgeber vorbereiten

Arbeitgeber können jungen Menschen aus Drittstaaten einen betrieblichen Ausbildungsplatz in Deutschland anbieten. Für visumpflichtige Personen bildet ein konkreter Ausbildungsvertrag die Grundlage des Visumverfahrens. Sprachkenntnisse, gesicherter Lebensunterhalt, Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit und vollständige Unterlagen müssen passend zum Einzelfall nachgewiesen werden. Ein erfolgreicher Start verlangt außerdem Unterkunft, Berufsschule, betriebliche Betreuung und eine realistische sprachliche Entwicklung. Diese Übersicht bildet die offiziellen Informationen mit Stand 17. August 2026 ab; verbindlich entscheiden die zuständigen Stellen, und einzelne Werte müssen vor Antragstellung aktuell geprüft werden.

Ausbilder erklärt einer internationalen Auszubildenden aus Marokko den betrieblichen Ausbildungsplan
Symbolbild

Ein konkreter qualifizierter Ausbildungsplatz ist der Ausgangspunkt

Für das Visum zur Aufnahme einer Berufsausbildung muss ein konkreter Ausbildungsplatz in Deutschland nachgewiesen werden. Bei einer betrieblichen Ausbildung geschieht dies regelmäßig durch einen unterschriebenen Ausbildungsvertrag und die dazugehörigen Angaben zum anerkannten Ausbildungsberuf. Der Betrieb muss zur Ausbildung berechtigt sein, eine geeignete Ausbilderin oder einen geeigneten Ausbilder benennen und die Vorgaben der zuständigen Kammer erfüllen. Eine allgemeine Interessensbekundung oder ein Praktikumsangebot ersetzt den Ausbildungsplatz nicht. Die aktuellen Hinweise für Arbeitgeber zum Visum für eine Berufsausbildung erläutert das Bundesportal Make it in Germany.

Arbeitgeber sollten den Beruf, Ausbildungsbeginn, Dauer, Probezeit, Vergütung, Arbeitszeit, Berufsschule und Einsatzort vollständig abstimmen. Vertrag, Kammerunterlagen und Angaben im Visumverfahren müssen konsistent sein. Eine Klausel, nach der der Vertrag erst mit Visumerteilung wirksam wird, kann nach offizieller Arbeitgeberinformation in Betracht kommen; ihre konkrete Gestaltung sollte rechtlich geprüft werden. Der Kandidat braucht eine klare, verständliche Kopie sämtlicher Vereinbarungen.

Die Ausbildung muss zum Profil passen. Schulabschluss, bisherige Lern- oder Praxiserfahrung, Motivation, Lernfähigkeit und realistisches Verständnis des Berufs werden vor der Auswahl geprüft. Ein Ausbildungsvertrag darf nicht als einfacher Einreiseweg für eine tatsächlich geplante Hilfstätigkeit verwendet werden. Ziel ist der erfolgreiche Erwerb eines deutschen Berufsabschlusses mit regulärer betrieblicher und schulischer Ausbildung.

  • Anerkannter Ausbildungsberuf und konkreter Ausbildungsplatz
  • Geeigneter Ausbildungsbetrieb und benannte Betreuung
  • Konsistente Angaben in Vertrag, Kammer- und Visumunterlagen
  • Echte Ausbildungsabsicht statt verdeckter Anlerntätigkeit

Deutschkenntnisse am Ausbildungsalltag ausrichten

Für das Ausbildungsvisum werden in der Regel Deutschkenntnisse auf Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens verlangt, wenn die Bildungseinrichtung die Sprachkenntnisse nicht bereits geprüft hat oder kein vorbereitender Deutschkurs vorgesehen ist. Nach offizieller Arbeitgeberinformation kann unter bestimmten Voraussetzungen von einem gesonderten Nachweis abgesehen werden, wenn der Ausbildungsbetrieb bestätigt, dass die Kenntnisse ausreichen. Eine solche Bestätigung sollte nur nach belastbarer Prüfung abgegeben werden.

B1 ist eine Orientierung, keine Erfolgsgarantie. Berufsschultexte, Prüfungsaufgaben, Sicherheitsanweisungen, Fachbegriffe, Kundengespräche und Berichtsheft stellen unterschiedliche Anforderungen. Arbeitgeber sollten ein Gespräch teilweise auf Deutsch führen und typische Ausbildungssituationen einbeziehen. Das Ergebnis wird differenziert dokumentiert: allgemeine Kommunikation, Hörverstehen, arbeitsplatzbezogene Sprache, Lernstrategie und noch offene Entwicklungsschritte.

Vor Ausbildungsbeginn kann ein strukturierter Sprachplan Fachwortschatz, Alltag und Berufsschule verbinden. Nach Ankunft braucht der Auszubildende feste Lernzeit und Zugang zu geeigneten Angeboten. Ausbilder sollten kurze, klare Rückmeldungen geben und Verständnis aktiv prüfen. Sprachunterstützung ist kein Ersatz für reguläre Ausbildungsqualität, sondern hilft, fachliche Lernziele überhaupt erreichbar zu machen.

  • B1-Nachweis beziehungsweise zulässige Alternative aktuell prüfen
  • Berufsschule und Sicherheitskommunikation mitbewerten
  • Sprachplan vor Einreise beginnen und im Betrieb fortsetzen
  • Verständnis beobachten statt Zertifikat allein bewerten
Internationaler Auszubildender arbeitet unter Anleitung eines erfahrenen deutschen Fachausbilders
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Ausbildungsvergütung und Lebensunterhalt für 2026 berechnen

Der Lebensunterhalt muss für die Dauer des Aufenthalts gesichert sein. Für eine betriebliche Ausbildung kann die Ausbildungsvergütung als Nachweis dienen. Die offizielle Information nennt für 2026 eine ausreichende Vergütung ab 1.048 Euro brutto beziehungsweise 822 Euro netto pro Monat. Liegt die Vergütung darunter, kann die Differenz gegebenenfalls durch ein Sperrkonto oder eine Verpflichtungserklärung ausgeglichen werden. Werte und zulässige Nachweisformen müssen vor Antragstellung aktuell bestätigt werden.

Arbeitgeber sollten die reale Lebenssituation mitdenken. Miete, Kaution, Fahrtkosten, Lebensmittel, Mobilfunk und erste Anschaffungen entstehen häufig, bevor das erste volle Entgelt verfügbar ist. Eine rechnerisch ausreichende Schwelle bedeutet nicht automatisch, dass jede Unterkunft am Einsatzort bezahlbar ist. Der Betrieb sollte transparente Informationen geben und eine tragfähige Erstunterkunft unterstützen, ohne unklare Abzüge oder Abhängigkeiten zu schaffen.

Ausbildungsvergütung, Sachleistungen und mögliche Zuschüsse werden im Vertrag und in der Kandidateninformation eindeutig getrennt. Werden Wohnraum oder Fahrtkosten bereitgestellt, müssen Konditionen nachvollziehbar und rechtlich zulässig sein. Rückzahlungs- oder Bindungsklauseln gehören in qualifizierte Prüfung. Faire Rekrutierung bedeutet, dass die Auszubildenden Kosten und Verpflichtungen vor ihrer Entscheidung kennen.

Zustimmung der Bundesagentur und Visumantrag koordinieren

Bei einer betrieblichen Berufsausbildung wird im Visumverfahren in der Regel die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit eingeholt. Dabei wird unter anderem geprüft, ob die Person zu vergleichbaren Bedingungen wie inländische Auszubildende beschäftigt wird. Der Arbeitgeber muss die beschäftigungs- und ausbildungsbezogenen Angaben vollständig bereitstellen. Der eigentliche Visumantrag wird von der auszubildenden Person bei der zuständigen Auslandsvertretung beziehungsweise über den vorgesehenen digitalen Weg gestellt.

Zum Arbeitgeberpaket gehören je nach Fall Ausbildungsvertrag, Nachweise der Kammer oder Eintragung, Ausbildungsplan, Angaben zu Vergütung, Arbeitszeit und Ort sowie weitere angeforderte Erklärungen. Persönliche Nachweise wie Pass, Sprachzertifikat und Finanzierungsunterlagen liegen bei der antragstellenden Person. Eine gemeinsame Statusliste verhindert, dass Verantwortlichkeiten vermischt werden. Originale und sensible Daten werden geschützt übermittelt.

Für Auszubildende kann grundsätzlich auch das beschleunigte Fachkräfteverfahren in Betracht kommen. Die offizielle Arbeitgeberseite nennt hierfür eine Gebühr von 411 Euro. Ob das Verfahren im Einzelfall sinnvoll ist, hängt von Voraussetzungen, zuständiger Ausländerbehörde und Unterlagenreife ab. Es garantiert weder ein positives Ergebnis noch einen festen Einreisetermin. Arbeitgeber sollten den Ausbildungsstart deshalb mit realistischen Zeitfenstern und einer abgestimmten Ersatzplanung vorbereiten.

  • Arbeitgeber- und Kandidatenunterlagen klar trennen
  • BA-Prüfung der Ausbildungsbedingungen berücksichtigen
  • Dokumentstatus und Rückfragen zentral koordinieren
  • Keine feste Visum- oder Einreisezeit versprechen

Auswahl und Candidate Experience ausbildungsgerecht gestalten

Internationale Ausbildungsbewerber befinden sich oft am Anfang ihres Berufswegs. Arbeitgeber sollten deshalb nicht dieselbe Berufserfahrung wie bei einer Fachkraft verlangen. Bewertet werden Lernmotivation, grundlegendes Berufsverständnis, Zuverlässigkeit, schulische Grundlagen, praktische Interessen und Fähigkeit, Feedback umzusetzen. Ein realistischer Einblick in Tätigkeiten, Schichten, körperliche Anforderungen und Berufsschule verhindert Entscheidungen auf Basis idealisierter Vorstellungen.

Im Interview sollte der Betrieb den Ausbildungsweg, die ersten Monate, Prüfungen und Unterstützung konkret erklären. Kandidaten erhalten Gelegenheit, Fragen zu Unterkunft, Vergütung, Arbeitsort, Team und Entwicklung zu stellen. Wenn Eltern oder Bezugspersonen einbezogen werden, bleibt die volljährige Bewerberin oder der volljährige Bewerber die entscheidende Vertragspartei. Persönliche Daten werden nur mit erforderlicher Rechtsgrundlage und transparenter Information verarbeitet.

Entscheidungen werden zügig und nachvollziehbar kommuniziert. Vor Vertragsschluss kennt die Person alle wesentlichen Bedingungen und mögliche offene Verfahrenspunkte. Ein Ausbildungsvertrag ist eine langfristige gegenseitige Verpflichtung, kein unverbindliches Reservierungsinstrument. Arbeitgeber sollten nur so viele Verträge schließen, wie sie mit realer Ausbildungs-, Unterkunfts- und Onboardingkapazität tragen können.

Verantwortungsmatrix für Betrieb, Berufsschule und Projektpartner

Die Ausbildungsleitung verantwortet Qualität, Plan und fachliche Betreuung. HR oder Verwaltung erstellt Vertrag, koordiniert Kammerunterlagen und bearbeitet Arbeitgeberdokumente. Eine Projektperson führt den Visum- und Anreisestatus. Die Berufsschule wird früh zu Start, Anmeldung und Unterstützungsangeboten einbezogen. Geschäftsleitung oder Personalverantwortung stellt Zeit, Budget und Unterkunftsunterstützung bereit. In kleinen Betrieben können Personen mehrere Rollen übernehmen; Aufgaben und Vertretung bleiben trotzdem benannt.

Die auszubildende Person liefert persönliche Nachweise, lernt Deutsch, stellt den Visumantrag und informiert über Rückfragen. DACHma Talent kann im vereinbarten Umfang Suche, Vorauswahl, Germany-Ready-Vorbereitung und Projektkommunikation strukturieren. Kammer, Bundesagentur, Auslandsvertretung und Ausländerbehörde entscheiden innerhalb ihrer Zuständigkeit. Keine dieser Aufgaben sollte als allgemeines Rundumversprechen dargestellt werden.

Ein gemeinsamer Meilensteinplan enthält Auswahl, Vertrag, Kammer, Sprache, Visum, Unterkunft, Anreise, Berufsschule und ersten Ausbildungstag. Bei Verzögerungen ist sofort erkennbar, wer handeln kann. Änderungen an Ausbildungsbeginn, Vergütung oder Einsatzort werden dokumentiert und mit den relevanten Stellen abgestimmt. So bleibt der Prozess auch bei mehreren Auszubildenden steuerbar.

Unterkunft, Ankunft und erste 90 Ausbildungstage planen

Eine nutzbare Unterkunft ab Einreisetag ist besonders wichtig. Sie sollte bezahlbar, sicher, erreichbar und mit klaren Konditionen verbunden sein. Ein Einzelzimmer und ein realistischer Weg zu Betrieb und Berufsschule schaffen Ruhe für den Ausbildungsstart. Arbeitgeber sollten Anreise, Schlüsselübergabe, erste Verpflegung und notwendige Anmeldung vorbereiten. Die neue Person braucht eine erreichbare Kontaktperson für den Ankunftstag.

Im Betrieb beginnt die Ausbildung mit Orientierung, Arbeitsschutz, Teamvorstellung und verständlicher Erklärung der Abläufe. Ein Ausbildungsbuddy kann tägliche Fragen auffangen, während die verantwortliche Ausbilderin oder der verantwortliche Ausbilder Lernziele und Feedback steuert. In den ersten 30 Tagen stehen Sicherheit und Orientierung, bis Tag 60 erste wiederkehrende Aufgaben und bis Tag 90 ein belastbarer Lernrhythmus im Mittelpunkt. Ziele werden an Beruf und individuellen Stand angepasst.

Berufsschule, Betrieb und Sprachlernen müssen zeitlich zusammenpassen. Regelmäßige kurze Gespräche zeigen, ob Fachinhalte, Sprache, Wohnen oder soziale Integration Schwierigkeiten verursachen. Arbeitgeber reagieren früh, ohne jedes private Thema zu kontrollieren. DACHma Aftercare kann vereinbarte Check-ins ergänzen. Ausbildungsrecht, Führung, Unterweisung und pädagogische Verantwortung bleiben beim Betrieb.

Wie DACHma Talent internationale Ausbildungsprojekte vorbereitet

DACHma Talent klärt zuerst Beruf, Anzahl, Standort, Ausbildungsbeginn, Vergütung, Sprachziel, Schul- und Unterkunftssituation. Kandidaten aus Marokko werden anhand von Motivation, schulischem Hintergrund, Sprachstand und realistischer Berufsvorstellung vorausgewählt. Der Arbeitgeber führt die Gespräche und entscheidet. Offene Nachweise und Risiken werden sichtbar benannt, statt eine Einreise oder einen Ausbildungsabschluss zu versprechen.

Germany Ready kann die Vorbereitung auf Arbeitskultur, Kommunikation, Alltag und Erwartungen strukturieren. Im Projektplan werden Arbeitgeberaufgaben, Kandidatenaufgaben und externe Entscheidungen getrennt. Der Betrieb bleibt verantwortlich für Ausbildungsvertrag, Ausbildungseignung, fachliche Qualität, Berufsschule, sichere Unterkunftsunterstützung und Onboarding. Behörden und Kammern treffen ihre eigenen Entscheidungen.

In der Bedarfsanalyse können Arbeitgeber ihren Ausbildungsberuf und die vorhandenen Rahmenbedingungen beschreiben. DACHma Talent prüft, welche Informationen für eine belastbare Suche fehlen und ob Kapazität, Zeitfenster und Kandidatenprofil zueinander passen. Eine Anfrage ist noch kein Vermittlungsauftrag und keine Bestätigung, dass ein Visum im Einzelfall erteilt wird.

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Häufige Fragen

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Welches Visum benötigen Auszubildende aus Drittstaaten?

Visumpflichtige Personen benötigen für eine betriebliche Ausbildung in der Regel ein Visum zur Aufnahme einer Berufsausbildung. Grundlage sind insbesondere ein konkreter Ausbildungsplatz und die im Einzelfall geforderten Nachweise.

Welcher Deutschstand ist für das Ausbildungsvisum nötig?

In der Regel wird B1 verlangt, sofern Sprachkenntnisse nicht bereits durch die Bildungseinrichtung geprüft wurden oder eine zulässige Alternative greift. Für den tatsächlichen Ausbildungserfolg kann zusätzlicher arbeitsplatzbezogener Sprachaufbau erforderlich sein.

Wie hoch muss die Ausbildungsvergütung 2026 sein?

Als gesichert gilt der Lebensunterhalt laut offizieller Information 2026 bei einer betrieblichen Vergütung ab 1.048 Euro brutto beziehungsweise 822 Euro netto monatlich. Niedrigere Beträge können gegebenenfalls ergänzt werden. Werte sind aktuell zu prüfen.

Muss die Bundesagentur für Arbeit zustimmen?

Bei einer betrieblichen Ausbildung wird die Zustimmung der BA im Visumverfahren in der Regel eingeholt. Dabei werden unter anderem vergleichbare Ausbildungs- und Beschäftigungsbedingungen geprüft.

Kann das beschleunigte Fachkräfteverfahren genutzt werden?

Grundsätzlich kann es auch für Auszubildende in Betracht kommen. Eignung, Unterlagen und Ablauf sind mit der zuständigen Ausländerbehörde zu prüfen. Das Verfahren garantiert weder Visum noch festen Einreisetermin.

Wer organisiert die Unterkunft?

Die Aufgabenverteilung ist vertraglich und im Projekt klar festzulegen. Praktisch sollten Arbeitgeber eine sichere, bezahlbare und erreichbare Erstunterkunft aktiv unterstützen, weil eine Suche aus dem Ausland oft kaum zuverlässig möglich ist.

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